Informationen

BIJ-K Klassen

ESF geförderte BIJ-Klasse (Berufsintegrationsjahr in kooperativer Form)

Es handelt sich hier um eine Beschulung berufsschulpflichtiger Jugendlicher in Vollzeit. Die Beschulung erfolgt im Wechsel. 3 Tage mit 22 Stunden werden die Jugendlichen bei uns an der Schule auf das Arbeitsleben vorbereitet. Die restlichen 2 Tage lernen die Jugendlichen während einer praktischen Tätigkeit beim Kooperationspartner BFZ-Schwandorf ihr künftiges Arbeitsfeld kennen.
Durch sozialpädagogische Einheiten wie z.B. Team-Building-Maßnahmen oder Bewerbungsspiele wird das Sozialverhalten der jungen Erwachsenen nachhaltig verbessert. Eine engmaschige Betreuung durch Hilfe bei der Ausbildungs- bzw. Praktikumssuche erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Neben dem Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Ethik und Sozialkunde) werden vor allem technische Module wie Grundlagen des Technischen Zeichnens, der Metallbearbeitung und der Holzbearbeitung angeboten. Außerdem werden Grundlagen der EDV und Textverarbeitung vermittelt.
An einem BIJ können Jugendliche und junge Erwachsene in Bayern ohne Ausbildungsplatz teilnehmen, um ihr Bildungs- und Ausbildungspotenzial zu erschließen. Durch eine gezielte Berufsvorbereitung, ein Bewerbungstraining und Sozialtraining erlangen die Jugendlichen die erforderliche Ausbildungsreife. Durch die Praktikas im zukünftigen Ausbildungsbetrieb haben sie größere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Der Erwerb des Hauptschulabschlusses ist in der BIJ-Klasse möglich.
Die Stadt Schwandorf als Sachaufwandsträger der Berufsschule erhält für die Einrichtung dieser BIJ-Klasse vom Europäischen Sozialfonds (ESF), ein wichtiges Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigten in Europa, eine finanzielle Förderung.

Stundentafel für BIJ-Klasse (Blockbeschulung) lt. Lehrplan:

Fach Stunden
Deutsch 4
Sozialkunde 4
Mathematik 4
Fachunterricht 20
Sport 4
Summe: 36

ESF- Berufsintegrationsjahr

Das kooperative Berufsintegrationsjahr richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche mit erheblichen Sprachdefiziten, die (noch) nicht voll ausbildungsreif und in der Regel ohne Mittelschulabschluss sind und deshalb keinen Ausbildungsplatz finden konnten.

Durch die Vermittlung berufsfeldbezogener, fachtheoretischer Kenntnisse in der Berufsschule, einer gezielten Sprachförderung, einem hohen Anteil betrieblicher Praxis sowie eine sozialpädagogische Betreuung soll bei den Jugendlichen die Ausbildungsreife verbessert werden und sollen diese Jugendliche in eine Berufsausbildung hilfsweise zumindest in eine dauerhafte Beschäftigung geführt werden. Teilnehmer ohne Mittelschulschulabschluss erhalten die Möglichkeit, diesen nachzuholen.

Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen enthalten aufeinander abgestimmte Elemente der betrieblichen Praxis, der allgemeinen sowie der berufsvorbereitenden schulischen Qualifizierung, der Sprachförderung und der sozialpädagogischen Betreuung. Damit sollen die Chancen auf eine dauerhafte Integration in Ausbildung oder Beschäftigung verbessert werden.

Für unsere Schule wird ein externer Kooperationspartner für die sozialpädagogische Unterstützung mit folgenden Voraussetzungen gesucht:

  • Aufgabe der fachpraktischen Ausbildung ist es, über praktisches Arbeiten Grundkenntnisse und –fertigkeiten, aber auch berufs- bzw. berufsbereichsbezogene fachliche, sprachliche sowie soziale Kompetenz zu vermitteln.
  • Sozialpädagogische Betreuung während der fachpraktischen Ausbildung (einschl. der Praktika) bzw. nach Absprache der Berufsschule während der berufsvorbereitendenQualifizierung an der Berufsschule.

 

 

ESF-Neustartklasse

 

Neustart-Klasse“, ESF-gefördert

Im Rahmen des innovativen ESF-Projekts „Neustart-Klasse“ sollen Jugendlichen mit besonderen persönlichen Problemlagen die Chance bekommen, an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt zu werden.

Die Stadt Schwandorf als Sachaufwandsträger der Berufsschule erhält für die Einrichtung dieser Neustart-Klassen vom Europäischen Sozialfonds (ESF), ein wichtiges Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigten in Europa, eine finanzielle Förderung

Durch die ESF-Förderung ist es uns möglich ein kompetentes und sehr erfolgreiches Sozialpädagogen Team der Firma Empower Regensburg mit ins Boot zu holen. Durch Maßnahmen wie z.B. Anti-Aggressions-Training oder Team-Building-Maßnahmen wird das Sozialverhalten der jungen Erwachsenen nachhaltig verbessert. Eine engmaschige Betreuung durch Einzel- und Gruppengespräche sowie Hilfe bei der Ausbildungs- bzw. Praktikumssuche erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Schüler, die noch keinen Abschluss der Mittelschule haben, können ihn in dieser Klasse nachholen.

Das BVJ – Neustart ist ein innovatives Beschulungskonzept für derzeit noch wenig motivierte SchülerInnen zum freiwilligen und zielführenden Schulbesuch.

Sie befinden sich in einer schlechten und schwierigen Ausgangsposition zwischen Schule und Arbeitsleben.

 

Ablauf:

Die SchülerInnen werden von Montag bis Freitag pädagogisch und verstärkt sozialpädagogisch (26 Wochenstd.) intensiv betreut.

Neben drei Berufsschultagen (18 Wochenstd. mit 8 Teilungsstd.) bringt sich an zwei Tagen der Bildungsträger mit 19 Stunden ( Praktikumsbetreuung und Vorbereitung auf die Berufsausbildung) zielführend ein.

Die Fahrtkosten werden erstattet.

Zielsetzung:

Die einjährige Neustart-Klasse richtet die Ausgestaltung des Unterrichts nach den Bedürfnissen und Voraussetzungen der aufgenommenen Jugendlichen.

Eine kleine Klasse ab 8 Schülern gewährt eine Stabilisierung der jungen Leute in vertraulicher Umgebung mit aufsuchender Sozialarbeit, ausreichend konfrontativer, wohlwollender Pädagogik und intensiven Bindungsprozessen als wichtige Kernelemente. Durch die Abklärung verschiedenster Probleme sollen die Schüler die Ausbildungsreife bzw. den Start in die Arbeitswelt erlangen.

. Ziele

  • Akzeptanz von Regeln und Normen in der Klasse.
  • Wahrnehmung eigener aggressiver Gefühle und der damit verbundenen körperlichen Empfindungen.
  • Erkennen persönlicher Stärken und Schwächen.
  • Reflexion von Rollenverhalten, Rollenzuweisungen und Rollenerwartungen, Fähigkeit zur Rollendistanz.
  • Entwicklung von Interesse an gemeinsamen Zielen und gegenseitiger Akzeptanz.
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz und der Selbstwirksamkeitserwartung.
  • Verbesserung sozialer Kompetenzen und Förderung deeskalierenden Verhaltens in Konfliktsituationen.
  • Stärkung der Opfer, Sensibilisierung der Täter und Stärkung der peergroup für schwierige Situationen.
  • Verfestigung eines zivilisatorischen Standards der Friedfertigkeit.

 

Mit dem Erwerb dieser Kompetenzen verbindet sich das übergeordnete Ziel, die Aus-bildungsfähigkeit der Jugendlichen zu fördern.

Methoden:

Methodisch basiert das konfrontativ-soziale Deeskalationstraining auf einem lerntheoretischen und kognitiven Ansatz: Insbesondere kommen Techniken aus der Gesprächsführung, Rollenspiele, interaktionspädagogische Übungen sowie Visualisierungs– und Deeskalationstechniken zum Einsatz. Im Mittelpunkt jeden Trainings steht jedoch die Konfrontation nach dem Leitsatz: „Niemand hat das Recht, den anderen zu beleidigen, zu verletzen oder auszugrenzen. Geschieht dies dennoch, erfolgt Konfrontation!“ (vgl. Gall 2000).

  • Bei Bedarf gezielte Unterstützung der Jugendlichen um insbesondere soziale Kompetenz zu erwerben bzw. diese zu stärken und Probleme angemessen zu bewältigen.
  • Vermittlung in betriebliche Praktika mit einer Gesamtdauer von 10 Wochen. Sozialpädagogische Betreuung ist auch während dieses Zeitraumes sicherzustellen.
  • Eine sozialpädagogische Fachkraft beschreibt in einem qualitativen Verlaufsprotokoll den Maßnahmeprozess jedes einzelnen Teilnehmers und erörtert es in regelmäßigen Abständen mit dem Jugendlichen, den Lehrkräften der Berufsschule und den außerschulischen Betreuern.
  • Eine flexible zeitliche Organisation des schulischen und betriebspraktischen Teils (z.B. gemischter Tagesrhythmus mit Schul- und Praxisanteilen) ist möglich.
  • Nachweisliche Vermittlungsbemühungen in dauerhafte Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung ggf. während oder nach Beendigung der Maßnahme.
  • Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der beteiligten Berufsschule.
  • Schulischer Unterricht und die betrieblichen Praxisteile sind aufeinander abzustimmen.
  • für den Verwendungsnachweis im Rahmen der Förderrichtlinien ist eine gegliederte Kostenaufstellung (Personalkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten usw.) als Kalkulationsnachweis vorzulegen, für den Personaleinsatz ist die Anzahl der geleisteten Stunden nachzuweisen und bei der Erstellung des Sachberichtes mitzuwirken.
  • An Maßnahmen der Begleitung, Bewertung, Monitoring und Evaluierung ist mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen sind bereitzustellen.
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