Schulsozialpädagogik
Was ist das?
Gesetzlicher Auftrag:
Gemäß Art. 60 Abs. 3BA/EUG: Unterstützung der Erziehungs – & Bildungsarbeit an Schulen
Rechtliche Grundlage:
- § 11 und 13 SGB VIII im Rahmen des staatlich geförderten Programmes „Schule öffnet sich“
Im Focus der Schulsozialpädagogik steht der Versuch, gruppenfördernde/-bezogene Projekte der Aufklärung, Prävention & Intervention zu realisieren.
Bei Bedarf bietet die Schulsozialpädaggoik auch Einzelfallberatung (ähnlich der Jugendsozialarbeit) an.
Ziele:
Stärkung von Gruppendynamiken/-Gemeinschaften in Klassen/im Schulalltag
Förderung der Persönlichkeits – & Werte – Entwicklung Einzelner
Förderung vorhandenen Engagements/ Initiaiven der Schüler*innen
Für wen?
SMV
Klassen
Einzelne Schüler*innen
Lehrkräfte
Angebot:
Präventive und interventive sozialpädagogische Gruppenprojekte
Beratung
Mitorganisation von Schulveranstaltungen
Netzwerkarbeit mit externen Organisiationen
Begleitung an Klassenfahrten & – Ausflügen
Persönliche Gespräche mit der Schulsozialpädagogin sind streng vertraulich und unterliegen nach § 203 StGB der Schweigepflicht!
Ansprechpartnerin:
Anja Hennig
Sozialpädagogin (B.A.)
Berufsschule Schwandorf
Erreichbarkeit:
Stammschule Schwandorf (Raum H.1.22): Dienstag & Donnerstag: 8:00 – 15:00 Uhr
Außenstelle Neunburg: Montag: 10:00 – 17:00 Uhr
Außenstelle Nabburg: Mittwoch: 08:00 – 15:00 Uhr
Mobil: +49 162/6453207
E – Mail: anja.hennig@bsz-sad.de
Nach Vereinbarung und Bedarf können Termine auch außerhalb der angegebenen Zeiten vereinbart werden.