Schulsozialpädagogik

Was ist das? 

Gesetzlicher Auftrag:
Gemäß Art. 60 Abs. 3BA/EUG: Unterstützung der Erziehungs – & Bildungsarbeit an Schulen 

Rechtliche Grundlage:

  • § 11 und 13 SGB VIII im Rahmen des staatlich geförderten Programmes „Schule öffnet sich“

Im Focus der Schulsozialpädagogik steht der Versuch, gruppenfördernde/-bezogene  Projekte der Aufklärung, Prävention & Intervention zu realisieren.
Bei Bedarf bietet die Schulsozialpädaggoik auch Einzelfallberatung (ähnlich der Jugendsozialarbeit) an.

Ziele:
Stärkung von Gruppendynamiken/-Gemeinschaften in Klassen/im Schulalltag
Förderung der Persönlichkeits – & Werte – Entwicklung Einzelner
Förderung vorhandenen Engagements/ Initiaiven der Schüler*innen

Für wen?
SMV
Klassen
Einzelne Schüler*innen
Lehrkräfte

Angebot:
Präventive und interventive sozialpädagogische Gruppenprojekte
Beratung
Mitorganisation von Schulveranstaltungen
Netzwerkarbeit mit externen Organisiationen
Begleitung an Klassenfahrten  & – Ausflügen

Persönliche Gespräche mit der Schulsozialpädagogin sind streng vertraulich und unterliegen nach § 203 StGB der Schweigepflicht! 

Ansprechpartnerin:

Anja Hennig

Sozialpädagogin (B.A.)

Berufsschule Schwandorf

Erreichbarkeit:
Stammschule Schwandorf (Raum H.1.22): Dienstag & Donnerstag: 8:00 – 15:00 Uhr
Außenstelle Neunburg: Montag: 10:00 – 17:00 Uhr
Außenstelle Nabburg: Mittwoch: 08:00 – 15:00 Uhr
Mobil: +49 162/6453207
E – Mail: anja.hennig@bsz-sad.de
Nach Vereinbarung und Bedarf können Termine auch außerhalb der angegebenen Zeiten vereinbart werden.

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